Der Verkauf von Produkten durch DüMe Leuchtensysteme GmbH unterliegt diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet). Dies gilt unabhängig davon, ob in einem Bestellformular, einem Dokument oder sonstiger Mitteilung (im Folgenden zusammenfassend als „Bestellung“ bezeichnet) andere oder zusätzliche Bestimmungen vermerkt sind, die im Widerspruch zu der vorliegenden Vereinbarung stehen. Vorgedruckte allgemeine Geschäftsbedingungen auf Dokumenten (beispielsweise Bestellungen oder Bestätigungen) des Kunden und/ oder des Nichtwidersprechen von DüMe gegenüber entgegengesetzten oder zusätzlichen Bestimmungen bewirken keine Änderung oder Ergänzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung.


1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Produktinformationen und Änderungen

(1)Produktinformationen (beispielsweise Beschreibungen oder Hinweise technischer oder anderer Art, Werbeaussagen, Informationen im Zusammenhang mit technischen Daten, Funktionen, Warenklasseeinteilungen für die Aus-Einfuhr, vorgesehener Nutzung oder Einhaltung gesetzlicher oder anderer Auflagen) werden von DüMe ohne Gewähr zur Verfügung gestellt; die Produktinformation sind nicht Teil der Eigenschaften des Produkts. DüMe übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produktinformation und schließt ungeachtet des Rechtsgrundes jegliche Zusicherung und Garantie, sowie jegliche Haftung hinsichtlich der Produktinformation aus. DüMe empfiehlt den Kunden, alle Produktinformationen zu überprüfen, bevor diese Information als Handlungsgrundlage genutzt werden. Sämtliche Produktinformationen können ohne Vorankündigung geändert werden. DüMe übernimmt keinerlei Verantwortung für typografische oder andere Fehler oder Auslassungen in den Produktinformationen.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, vor Vertragsabschluss Änderungen der Produkte durchzuführen, die ausschließlich der Verbesserung dienen. Aus produktions- und wiedergabetechnischen Gründen können die abgebildeten Produkte geringfügige Abweichungen zum Original aufweisen.

3. Preise

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in € zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Mit erscheinen des aktuellen Kataloges verlieren Preisangaben in früheren Katalogen ihre Gültigkeit. Preisänderungen während der Kataloglaufzeit sind selten, aber in beiden Richtungen möglich.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit der Versandbestätigung zustande. DüMe behält sich jederzeit das Recht vor noch offenstehende Lieferungen zu stoppen bzw. Vorkasse zu verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung begründete Zweifel an der Bonität des Kunden auftreten oder Zahlungsverzug fälliger Rechnungen eintritt.

5. Lieferservice

(Innerhalb Deutschland, ausgenommen Inseln)

Ab 350 € netto Bestellwert liefern wir „frei Haus“ Unter diesem Bestellwert erheben wir lediglich eine Frachtkostenpauschale von 9,90 €. Ausgenommen hiervon ist lediglich „Langgut über 2m, welches extra angefragt werden muss.

6. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen.VerpackV: Der Kunde trägt die Kosten der Entsorgung selbst (Transportverpackung (§4 VerpackV), Umverpackung (§5 VerpackV) und Verkaufsverpackung (§7 VerpackV)).Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer, auf diesen über. Eine Versicherung er Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers. Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen.

7. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtrechnungsbetrag wird ohne Abzüge 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Bei Bankeinzug (Basislastschrift) oder Vorkasse gewähren wir 4% Skonto. Lieferungen unter 100 € erfolgen per Vorkasse oder Bankeinzug.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, zur Entscheidung reif oder unbestritten sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Gewährleistung und Mängelrüge, sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nach-gekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Lieferanten einzuholen. Eigenmächtiges nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Uns ist dabei stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, geringfügiger Farbabweichungen sowie Abweichungen bei der Materialstärke von +/- 10 %, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsanspruch des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruch des Bestellers gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf den Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt dieser Haftungsausschluss nicht.

10. Reklamationen und Rücksendung

Es ist unser Bestreben, Ihnen immer qualitativ hochwertige Ware zu liefern. Leider unterlaufen auch uns mal Fehler, die zu berechtigten Beanstandungen Ihrerseits führen können. Um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie hinsichtlich Reklamationen und Rücksendungen, folgende Punkte zu beachten:

11. Reklamationen
Beschädigungen an der Außenverpackung müssen sofort bei Annahme dem Spediteur/Kurierdienst gemeldet und auf dem Speditionsauftrag vermerkt werden, sodass Kosten aus Transportschäden an den Spediteur/Kurierdienst weitergegeben werden können. Nachträglich angemeldete Transportschäden können von uns nicht angenommen werden. Nach Erhalt der Ware ist diese ordnungsgemäß zu prüfen.Mängel sind innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns zu melden (Fax-Nr.: 02961-52 976 30)

Bei späterer Anzeige der Mängel gelten die Schäden als nach Anlieferung entstanden.

12. Rücksendungen

Bevor Sie Ware an uns zurücksenden, kontaktieren Sie bitte zur Abwicklung (Versand/Rücknahme) einen Vertriebsmitarbeiter in unserem Haus. Die Ware ist seitens des Kunden ordnungsgemäß zu verpacken. Desweiteren ist der Sendung ein Lieferschein beizufügen. Bei unsachgemäßem Versand (z.B.“Schüttgut“) bzw. fehlenden Informationen (z.B. Absender/Lieferschein) erheben wir als Ausgleich für den entstehenden Mehraufwand eine Pauschale in Höhe von 25,00 €.
Rücksendungen laufen grundsätzlich auf Gefahr des rücksendenden Kunden.

(1)Der Besteller ist verpflichtet, solange das das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstige Eingriffe dritter ausgesetzt ist.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(2)Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuern) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung, jedoch nicht mehr nach der Offenlegung, ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

(3)Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderung gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

13. Gerichtsstand und Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Brilon), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.